Mobilität

Keine Winterreifen: Bis zu 5000 Euro Strafe in Österreich

Weiter fahren im E-Auto mit den richtigen Reifen. Foto: Michelin

Eine generelle Winterreifenpflicht besteht in Deutschland nicht. Doch wie schaut es im Ausland aus? Die Experten vom ADAC geben die Antwort. Wer hohe Strafen vermeiden will, sollte sich daran halten.

Zwar besteht in Deutschland keine Winterreifenpflicht, doch bei entsprechenden Straßenverhältnissen wie beispielsweise mit Schnee, Glätte oder Matsch darf man nur mit Winterbereifung unterwegs sein. Ähnlich schau es in Österreich aus: auch hier muss man bei winterlichen Verhältnissen mit Winterreifen oder sogar Schneeketten unterwegs sein, sofern es eine entsprechende Beschilderung darauf aufmerksam macht.

In unserem Nachbarland gilt diese Regelung bei winterlichen Straßenverhältnissen vom 1. November bis 15. April. Wer in dieser Zeitspanne mit dem Auto unterwegs ist, muss entweder Winterreifen oder je nach Beschilderung Schneeketten aufgezogen haben. Wer dieser Vorschrift missachten, der muss unter Umständen tief in die Tasche greifen. In Extremfällen drohen sogar Bußgelder von bis zu 5000 Euro.

Komplizierte Regelung in Italien

Wer nach Italien fährt, muss sich indes auf unterschiedliche Regelungen einstellen Denn landesweit bestehen keine einheitlichen Regelungen. Denn jede Provinz kann hier selbst entscheiden, wie sie eine Winterreifenpflicht handhaben möchte. Autofahrerinnen und Autofahrer werden über diese Regelungen mit Straßenschildern informiert. „In Südtirol gilt für Kraftfahrzeuge auf den Straßen im Stadtgebiet Bozen und auch auf der Brennerautobahn A22 bis Affi vom 15. November bis 15. April eine allgemeine, witterungsunabhängige Winterausrüstungspflicht“, so der ADAC.

Auf den übrigen Straßen in Südtirol besteht nach Angaben des Automobilclubs lediglich eine situative Pflicht bei winterlichen Straßenverhältnissen. Die Juristen des ADAC raten deshalb dazu, sich vor der Reise nach Italien über die Regelungen vor Ort informieren. Wer Ärger vermeiden will, reist gleich mit Winterreifen ins Nachbarland. Eine generelle Winterreifenpflicht gibt es stattdessen zwischen dem 1. November und 31. März in Frankreich, in den Bergregionen. Allerdings kann durch die entsprechende Beschilderung auch in anderen Regionen kurzfristig eine Winterreifenpflicht angeordnet werden. Wer diese Vorschrift missachte, dem drohen eine Geldbuße von 135 Euro. Unter Umständen kann einem auch die Weiterfahrt von der Polizei untersagt werden.

In der Schweiz gibt es keine generelle Winterreifenpflicht. Allerdings kann die Polizei eine Geldbuße verhängen, wenn wenn es wegen ungeeigneter Bereifung zu Verkehrsbehinderungen kommt. Auch droht Autofahrenden eine Mithaftung, wenn es zu Unfällen mit Sommerbereifung bei winterlichen Verhältnissen kommt. Eine Schneekettenpflicht kann durch eine entsprechende Beschilderung angeordnet werden.

Über den Autor

Frank Mertens

Nach dem Sport- und Publizistikstudium hat er sein Handwerk in einer Nachrichtenagentur (ddp/ADN) gelernt. Danach war er jahrelang Sportjournalist und hat drei Olympische Spiele (Sydney, Salt Lake City, Athen) als Berichterstatter begleitet. Bereits damals interessierten ihn mehr die Hintergründe als das bloße Ergebnis. Seit 2005 berichtet er über die Autobranche. Neben Autogazette.de und Autozukunft.de verantwortet er auch das Magazin electrified.

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