Mobilität

Aus für Verbrennungsmotor mit EU-Recht vereinbar

VW setzt im T-Roc auf Dieselmotoren. Foto: Mertens
Der neue Kompakt-SUV VW T-Roc mit einem Dieselmotor. Foto: Mertens

Greenpeace fordert ab dem Jahr 2025 einen Zulassungsstopp für Verbrennungsmotoren. Doch ist das mit dem EU-Recht vereinbar?

Ja, ist ist mit dem EU-Recht zu vereinbaren. So lautet das Ergebnis eines von der Umweltschutzorganisation Greenpeace in Auftrag gegebenen Rechtsgutachtens. Um den Ausstieg aus dem Verbrennungsmotor zu beschleunigen, müssten die Ministerien für Verkehr und Umwelt der zukünftigen Bundesministerien lediglich die bestehenden Rechtsverordnungen ändern. Um den Abschied vom klimaschädlichen Diesel- und Benzinmotor einzuleiten, wäre statt einer Änderung der Rechtsverordnung aber auch ein vom Deutschen Bundestag erlassenes Gesetz ein möglicher Weg.

Greenpeace fordert Ausstieg ab 2025

„Deutschland darf beim Umstieg auf saubere Verkehrsformen nicht den Anschluss verlieren“, sagte Greenpeace-Klimaexperte Karsten Smid. „Die kommende Bundesregierung hat alle nötigen Mittel, Klimaschutz endlich auch im Verkehr durchzusetzen. Sie muss jetzt auch den politischen Mut dazu aufbringen.“ In anderen Ländern wie Norwegen, Frankreich und Großbritannien hat man bereits einen Abschied vom Verbrenner verkündet. So wollen Frankreich als auch Großbritannien ab 2040 keine Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor mehr neu zulassen, in Norwegen soll das bereits ab 2025 der Fall sein. Die Grünen, die sich derzeit in Verhandlungen über eine Jamaika-Koalition befinden, fordern einen Zulassungsstopp ab dem Jahr 2030. Die CDU/CSU als auch die FDP lehnen so etwas indes ab.

Greenpeace selbst fordert von der neuen Bundesregierung ab dem Jahr 2025 einen Ausstieg aus dem Verbrennungsmotor. Nur damit könne Deutschland die im Pariser Klimaschutzabkommen beschlossenen Ziele erreichen, begründet die Umweltschutzorganisation ihre Forderung und präsentiert mit der Vorlage der von den Rechtsanwälten Roda Verheyen und Séverin Pabsch erstellten Rechtsgutachtens auch einen entsprechenden Gesetzentwurf.

Mit EU-Recht vereinbar

Bereits heute würde Deutschland seinen Klimaschutzzielen hinterher hinken. So habe der Ausstoß an Treibhausgasen im Verkehr im vergangenen Jahr bei 166 Millionen Tonnen gelegen und damit über dem Niveau des Wertes von 1990. Der Verkehrssektor ist in Deutschland als auch in Europa für mehr als ein Fünftel der CO2-Emissionen verantwortlich. Um die im Klimaschutzplan 2050 verabschiedeten Ziele einer CO2-Reduktion von 40 bis 42 Prozent bis zum Jahr 2030 mit einem Zielwert von 95 bis 98 Millionen Tonnen CO2 zu erreichen, seien einschneidende Maßnahmen notwendig. Dazu gehört für Greenpeace der Abschied vom Verbrenner.

So wird in dem Rechtsgutachten vorgeschlagen, in der so genannten Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) des Bundes einen neuen Absatz hinzuzufügen. Er soll die Neuzulassung von Pkws mit Verbrennungsmotor ab dem 1. Januar 2025 unmöglich machen. Diese Regelung in der FZV würde nach Auffassung der Gutachter rechtlich möglich sein und auch nicht gegen EU-Recht noch gegen Verfassungsrecht verstoßen.

Über den Autor

Frank Mertens

Nach dem Sport- und Publizistikstudium hat er sein Handwerk in einer Nachrichtenagentur (ddp/ADN) gelernt. Danach war er jahrelang Sportjournalist und hat drei Olympische Spiele (Sydney, Salt Lake City, Athen) als Berichterstatter begleitet. Bereits damals interessierten ihn mehr die Hintergründe als das bloße Ergebnis. Seit 2005 berichtet er über die Autobranche. Neben Autogazette.de und Autozukunft.de verantwortet er auch das Magazin electrified.

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